Zahlt der Letzte die Zeche?
Die Suppe im Restaurant ist kalt oder der Kellner bringt die falsche Bestellung: Einfach schlucken müssen Gäste dies nicht. Wer sofort reklamiert, hat ein Recht auf Nachbesserung. In einigen Fällen darf sogar die Rechnung gemindert werden. Wir sagen Ihnen, was man als Gast in deutschen Restaurants darf und was nicht.
Als Inhaber eines gastronomischen Betriebes müssen Sie im Gastraum das Jugendschutzgesetz hängen haben und sich selbstverständlich daran halten. Auch für die Mitarbeiter müssen Sie bestimmte Gesetze zugängig machen und bereitstellen.
Vorlagen und Gesetzestexte können Sie für wenig Geld bestellen.
Wer in der heutigen Zeit gewerblich genutzte Räume neu baut, umbaut oder renoviert, muss alle Anforderungen an Arbeitsstätten einhalten- sonst gibt es neben Ärger auch oft Auflagen zu kostspieligen Ausbesserungen.
Die Behörden verstehen bei diesem Thema oft keinen Spaß. Abgerissene Neubauten sind keine Ausnahme.
Also erst informieren- dann bauen.
Das Wohlbefinden des Gastes steht in der Gastronomie, Hotellerie und im Catering im Mittelpunkt. Der tägliche Umgang mit Gästen wird zum sensiblen Geschäft, wenn Geldforderungen offen stehen. Einerseits ist man als Betrieb auf den Zahlungseingang angewiesen, andererseits möchte man das Verhältnis nicht trüben. Wie in einer solchen Situation gehandelt werden sollte, erklärt der folgende Text:
Vor dem Kauf sollten Sie sich überlegen, was für eine Waage Sie benötigen. Wenn Sie über diese Waage an Kunden verkaufen möchten, muss die Waage geeicht sein, d.h. die Waage muss vom Eichamt geeicht worden sein oder bei einer neuen Waage muss diese vom Hersteller oder Importeur erstgeeicht sein.
Wie in allen anderen gesellschaftlichen Bereichen müssen auch Arbeitnehmer grundsätzlich haften, wenn sie ihrem Arbeitgeber einen finanziellen Schaden zufügen. Doch der Gesetzgeber hat die Arbeitnehmerhaftung deutlich eingeschränkt. Nicht in jedem Fall müssen die Verursacher zahlen. Eine weitere Einschränkung besteht darin, dass der Arbeitgeber eine schuldhafte Pflichtverletzung nachweisen muss. Das fällt oftmals schwer.
Den meisten Menschen ist bekannt, dass die gesetzliche Rente alleine nicht mehr ausreichen wird und zusätzliche Vorsorge getroffen werden muss. In der Gastronomie wurde zu diesem Zweck die sogenannte hogarente entwickelt, die als betriebliche Altersvorsorge gilt.
Man kann nie früh genug damit anfangen darüber nachzudenken.