Betriebsverfassungsgesetz
Das Betriebsverfassungsgesetz befasst sich u.a. mit der Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer. Es regelt die Vorraussetzung zur Gründung von Betriebsräten, bestimmt Regeln bei
Betriebsversammlungen und hilft bei Gestaltungen von Arbeitsplätzen.