Grundlegende Infos und Tipps
Was das HACCP für die Hygiene, ist die Gefährdungsbeurteilung für die Arbeitssicherheit. Gefahrenstellen werden aufgespürt, Gefahren werden konkretisiert, Maßnahmen beschlossen und durchgeführt und Umsetzung und Wirksamkeit werden kontrolliert.
Ein tolles Werkzeug ist hier ein Arbeitssicherheits Audit.
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Gehen Sie (oder ein verantwortungsvoller Mitarbeiter) durch Ihren Betrieb und finden Sie theoretische oder ganz konkrete Gefahrenstellen. Zugegebenermaßen bedeutet eine gewissenhafte Durchführung der Gefährdungsbeurteilung auch Arbeit und Zeit. Aber es lohnt sich. Vermeidbare Verletzungen werden sich in Ihrem Betrieb reduzieren. Das bedeutet mehr gesunde Mitarbeiter vor Ort. Und denken Sie daran. Sehen die Mitarbeiter, dass Sie sich um diese sorgen und verantwortungsbewusst mit deren Gesundheit umgehen, trägt es sicherlich auch zur Personalmotivation bei.
1 Mechanische Gefährdungen
1.1 Maschinen, Geräte und technische Einrichtungen
1. Wurden die Beschäftigten in die bestimmungsgemäße Verwendung der Geräte und Maschinen eingewiesen?
2. Stehen den Beschäftigten Gebrauchsanleitungen und ergänzende Betriebsanweisungen zur Verfügung?
3. Sind Maschinen und Geräte so beschaffen, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung das Bedienpersonal vor Gefahren durch sich bewegende Maschinen-/Geräteteile und Werkzeuge geschützt ist. Wird von den Beschäftigten arbeitstäglich nach dem ersten In-Gang-Setzen die Funktionstüchtigkeit von Schutzeinrichtungen an den Maschinen / Geräten überprüft?
4. Werden Schutzeinrichtungen, Verriegelungen und Kopplungen an Nahrungsmittel-maschinen mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand geprüft?
5. Werden die Geräte und Maschinen entsprechend Gebrauchsanleitung gepflegt und gewartet?
6. Werden die Sicherheitseinrichtungen von Gasanlagen (z. B. Backöfen, Herde) alle zwei bzw vier Jahre von einem Sachkundigen geprüft
1.2 Druckgasflaschen
1. Sind sie grundsätzlich gegen Umfallen gesichert aufgestellt?
2. Sind das Hauptventil oder andere Absperreinrichtungen jederzeit zugänglich?
3. Stehen zum Transport geeignete Transportkarren zur Verfügung?
4. Sind Räume mit Druckgasflaschen beschildert? („Warnung vor Gasflaschen“ als Metall-Prägeschild an Türschließkante außen)
1.3 Druckbehälter
1. Besteht ein Verzeichnis der prüfpflichtigen Druckbehälter? (Hierunter fallen z. B. Kochkessel, Druckkochkessel, Dampfgargeräte, evtl. auch Hochdruckreinigungs-geräte)
2. Werden Druckbehälter und Hochdruckreinigungsgeräte entsprechend den Vorschriften regelmäßig von Sachkundigen bzw. Sachverständigen geprüft? (Das Prüfergebnis ist schriftlich festzuhalten.)
1.4 Absturz
1. Stehen ausreichend hohe Tritte oder Stehleitern mit Haltebügel zur Verfügung und wer-den diese regelmäßig auf ordnungsgemäßen Zustand überprüft?
2 Elektrische Gefährdungen
2.1 Gefährliche Körperströme
1. Werden offensichtlich defekte elektrische Geräte oder Geräte mit beschädigter Anschlussleitung sofort aus dem Verkehr gezogen und von einer Elektrofachkraft repariert?
2. Werden die ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel (z. B. Aufschnittmaschinen, Kochplatten, Toaster, Rührgeräte, Wärmewagen, elektrische Handgeräte, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen, Kaffeeautomaten usw.) mindestens halbjährlich von einer Elektrofachkraft auf einwandfreien Zustand geprüft?
3.Gefährdungen durch Gefahrstoffe und Arzneimittel
3.1 Allgemeines Gefahrstoffe sind z. B. Reinigungsmittel, Desinfektionsmittel, Wasch- und Spülmittel, Lösungsmittel, Säuren, Laugen, Sprays, Gase in Druckgasflaschen, Insektizide. Gefahrstoffe sind i. d. R. mit einem orangeroten Gefahrensymbol gekennzeichnet. Ausnahme: Reinigungs- oder Desinfektionsmittel mit brennbaren Bestandteilen sind zum Teil nur mit dem Hinweis „Entzündlich“ (ohne Gefahrensymbol) gekennzeichnet. Auch diese Stoffe sind jedoch Gefahrstoffe!
1. Ist ein aktuelles Verzeichnis der verwendeten Gefahrstoffe vorhanden und wird es fortgeschrieben?
2. Ist für jeden Gefahrstoff ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt vorhanden?
3. Ist für jeden Gefahrstoff eine stoffspezifische und tätigkeitsbezogene Betriebsanweisung vorhanden, in der die Gefahren, Verhaltensweisen und Schutzmaßnahmen beschrieben sind? (Vom SG Arbeitssicherheit wurden zu vielen Stoffen Musterbetriebsanweisungen erarbeitet, die auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.)
4. Hängt die Betriebsanweisung am jeweiligen Einsatzort des Stoffes aus?
5. Werden die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisungen vor Beginn der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich unterwiesen und werden die Unterweisungen dokumentiert?
6. Stehen die in den Betriebsanweisungen genannten Sicherheitseinrichtungen, persönlichen Schutzausrüstungen und Erste-Hilfe-Mittel den Beschäftigten tatsächlich zur Verfügung?
7. Werden Gefahrstoffreste entsprechend den Vorgaben der Betriebsanweisungen und der Klinikums internen Entsorgungsrichtlinien entsorgt?
3.2 Umgang mit Gefahrstoffen
1. Werden die Beschäftigten vor Tätigkeitsaufnahme und ansonsten mindestens einmal jährlich über die Gefährdung und das Verhalten bei Auslösung von Kohlendioxid-Löschanlagen unterwiesen? (Kohlendioxid wirkt konzentriert giftig und erstickend.) 2. Werden die Beschäftigten vor Tätigkeitsaufnahme und ansonsten mindestens einmal jährlich über die Gefährdung und das Verhalten bei Ammoniak-Ausbrüchen unter-wiesen? (Das giftige Ammoniak wird als Kältemittel in Kälteanlagen, z. B. im U2 des VZE, eingesetzt. Da Ammoniak gasförmig ist, kann es bei Leckage und gleich-zeitigem Versagen von Sicherheitseinrichtungen in andere Bereiche eindringen. Die Unterweisung soll die Beschäftigten auf eine mögliche – wenn auch unwahrscheinliche – Gefahrenlage vorbereiten.)
4 Biologische Gefährdungen
4.1 Allergene, sensibilisieren-de Stoffe Sensibilisierende Stoffe im Küchenbereich sind verschiedene Lebensmittel wie z. B. Weizen-, Roggen-, Sojamehl, (Pilz-)Amylase, Enzyme, Vanille, Bittermandel, Anis, Orangenschalen-extrakt, Zimt und andere Aromen und Gewürze, Fleisch, Fische, Krustentiere, Gemüse, Konservierungsmittel und Antioxidantien, Farbstoffe sowie bestimmte Inhaltsstoffe von Reinigung- und Desinfektionsmitteln und Naturlatex-Handschuhe; Weiteres vgl. TRGS 540.
1. Wird das Küchenpersonal regelmäßig beim Betriebsarzt arbeitsmedizinisch unter-sucht?
2. Wird nach Möglichkeit auf sensibilisierende Stoffe verzichtet?
3. Werden nach Möglichkeit expositionsarme Verwendungsformen genutzt? (Expositionsarm sind z. B. Backmittel in Form von Granulaten oder Pellets.)
4. Werden staubende Lebensmittel (z. B. Mehl, Gewürze) aus Großgebinden unter einer örtlichen Absaugung abgefüllt u. werden dabei Staubschutzmasken (Filter-stufe FFP-2) u. Schutzkittel getragen?
5. Stehen den Beschäftigten für Tätigkeiten mit Kontakt zu sensibilisierenden Stoffen geeignete Schutzhandschuhe (nach Möglichkeit frei von Latex; wenn Latexhand-schuhe, dann nur allergenarm und puderfrei) zur Verfügung?
6. Wird die Schutzausrüstung von den Beschäftigten bei den entsprechenden Tätigkeiften tatsächlich getragen?
7. Wird Arbeitskleidung oder Schutzausrüstung, die mit sensibilisierenden Stoffen verschmutzt bzw. verstaubt ist, arbeitstäglich gewechselt bzw. getrennt von Straßen-kleidung aufbewahrt?
8. Werden die Beschäftigten vor Beginn der Tätigkeit und ansonsten mindestens einmal jährlich über die Allergiegefahr und die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen unter-wiesen und werden die Unterweisungen dokumentiert?
5 Brand- und Explosionsgefahren
5.1 Brandgefährdung durch Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase
1. Stehen an Fritteusen Löschdecken zur Verfügung?
2. Sind die Beschäftigten über die richtige Methode zum Löschen von Fettbränden und über die Handhabung der Löschdecken unterrichtet?
3. Werden die Fettfangfilter der Abluftanlagen regelmäßig gereinigt?
4. Werden die Beschäftigten regelmäßig über Lage und Funktion der Absperrventile und ggf. Not-Aus-Schalter für die Brenngasversorgung unterwiesen?
6 Thermische Gefährdungen
6.1 Kontakt mit heißen Medien
1. Stehen den Beschäftigten wärmeisolierende Schutzhandschuhe, die auch aus-reichend die Unterarme bedecken, zur Verfügung?
2. Werden beim Erwärmen von Flüssigkeiten in Mikrowellengeräten Maßnahmen gegen Siedeverzug getroffen?
3. Werden heiße Flüssigkeiten oder heißes Fett nur in fest verschließbaren Behältnissen mit dicht schließendem Deckel bzw. in entsprechenden Fritteusen transportiert?
6.2 Kontakt mit kalten Medien
1. Stehen Beschäftigten, die mit Gefriergut umgehen, kälteisolierende Schutzhand-schuhe zur Verfügung?
2. Sind Kühlräume auch im abgeschlossenen Zustand von innen jederzeit zu öffnen? (Innen muss auch an der Tür eine verständliche Angabe vorhanden sein, wie die Tür zu entriegeln ist. Grundsätzlich müssen sich die Beschäftigten beim Abschließen und Verriegeln der Kühlräume vergewissern, dass sich niemand in den Räumen aufhält.)
3. Besitzen Kühlräume mit einer Kühltemperatur kleiner -10 °C und einer Fläche größer 20 m² eine vom AEV-Netz unabhängige Notrufeinrichtung?
4. Steht den Beschäftigten, die in Kühlräumen arbeiten, Kleidung mit ausreichendem Kälteschutz zur Verfügung?
7 Gefährdungen durch physikalische Einwirkungen
7.1 Lärm Bei einem Geräuschpegel, der von den Beschäftigten als belästigend oder zu laut empfunden wird:
1. Werden Maßnahmen zur Absenkung des Geräuschpegels getroffen?
2. Wird auf Wunsch der Beschäftigten Gehörschutz bereitgestellt?
3. Wurde ermittelt, ob der Geräuschpegel größer als 85 dB(A) (= Lärmbereich) ist?
4. Sind Lärmbereiche gekennzeichnet? (Gebotszeichen „Gehörschutz benutzen“)
5. Wird für Beschäftigte in Lärmbereichen persönlicher Gehörschutz bereitgestellt und wird dieser von den Beschäftigten ständig getragen?
6. Werden Beschäftigte aus Lärmbereichen regelmäßig vom Betriebsarzt arbeits-medizinisch untersucht?
7.2 Elektromagnetische Felder Mikrowellen: Werden Mikrowellengeräte regelmäßig auf Schäden an Dichtungen, Fenstern, Abdeckungen und Türkontakten überprüft und einer Reparatur zugeführt? (vgl. Gebrauchsanleitung zum Gerät)
8 Gefährdungen durch Arbeitsumgebungsbedingungen
8.1 Flächenbedarf, Verkehrswege
1. Sind die Fußböden ausreichend rutsch hemmend und frei von Stolperstellen?
2. Wird bei frisch gewischten, glatten Fußböden auf die Ausrutschgefahr aufmerksam gemacht? (Warnzeichen „Warnung vor Rutschgefahr“)
3. Sind Flucht- und Rettungswege freigehalten und jederzeit ohne Schlüssel benutzbar?
4. Wird darauf geachtet, dass Flurtrenntüren (= Brandschutz- oder Rauchschutztüren) jederzeit geschlossen sind oder zufallen können und nicht verkeilt oder im Schwenk bereich zugestellt sind
8.2 Sozial- und Sanitäreinrichtungen
1. Stehen den Beschäftigten zumutbare Umkleidemöglichkeiten in geschlechter- getrennten Umkleideräumen zur Verfügung? 2. Steht jeder / jedem einzelnen Beschäftigten ein abschließbarer Spind oder eine Kleiderablage mit abschließbarem Wertfach zur Verfügung?
3. Stehen den Beschäftigten für Patienten oder Besucher nicht zugängliche und für Männer und Frauen getrennte Toiletten in ausreichender Anzahl zur Verfügung?
9 Physische Belastungen
9.1 Schwere dynamische Arbeit
1. Stehen zum Heben und Tragen von schweren Lasten Transport- und Hebehilfen zur Verfügung?
2. Wird das Personal über rücken schonende Hebe- und Tragetechniken unterwiesen?
10 Sonstige Gefährdungen
10.1 Persönliche Schutzaus-rüstung
1. Stehen den Beschäftigten für Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten ausreichend lange, feste und gegenüber den Stoffen beständige Schutzhandschuhe zur Verfügung? (Bedarf, erforderliches Handschuhmaterial und maximale Verwendungs-dauer chemikalienbeständiger Schutzhandschuhe sind in der jeweiligen Gefahrstoff-Betriebsanweisung genannt. Einweghandschuhe aus Latex bieten gegenüber vielen Reinigungs- und Desinfektionsmitteln keinen ausreichenden Schutz vor Hautkontakt.)
2. Stehen den Beschäftigten für Ausbein-, Auslöse- und Zerlegearbeit bei der Fleischbearbeitung Stechschutzschürzen und fünffingrige Metallringgeflechthandschuhe zur Verfügung?
3. Tragen die Beschäftigten trittsicheres Schuhwerk mit rutschhemmender Sohle, geschlossenem Oberteil und Fersenhalt (Riemchen oder geschlossener Fersen-bereich)?
4. Steht den Beschäftigten in Bereichen, in denen mit Fußverletzungen zu rechnen ist (z. B. in der Topfspüle, bei Transport und Umsetzen von Großgebinden und großen Behältern), Nr. 3 entsprechendes Schuhwerk mit zusätzlichem Zehenschutz und geschlossenem Fersenbereich zur Verfügung?
5. Steht den Beschäftigten in Bereichen, in denen mit Durchnässen des Schuhwerks zu rechnen ist, flüssigkeitsdichtes Schuhwerk mit rutschhemmender Sohle und Zehenschutzkappe zur Verfügung?
10.2 Hautbelastung Stehen an den Handwaschplätzen Hautschutz- und Hautpflegemittel zur Verfügung und besteht ein Hautschutzplan? Hinweis: Es können eventuell noch andere Beurteilungsbogen zur Gefährdungsbeurteilung für diesen Arbeitsbereich infrage kommen, z. B. der Beurteilungsbogen für Büroarbeitsplätze, Bildschirmarbeitsplätze, Hauswirtschaftsdienst.